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Finanzverwaltung

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Lohnsteuer //

Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab 1.4.2024 (BMF)

Das BMF hat den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2024 sowie den Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den DBA ab 2024 (Anwendung ab dem 1.4.2024) bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 23.2.2024 - IV C 5 - S 2361/19/10008 :011).

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Bewertung //

Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer (Gleich lautende Erlasse)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Anwendung des BFH-Urteils v. 16.11.2022 - II R 39/20 in Bezug auf die Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaft-und Schenkungsteuer geäußert. In Bezug auf die tätigkeitsbezogene Auslegung des Begriffs "Betriebs der Land- und Forstwirtschaft" soll das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet werden (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 19.2.2024 - S 3201, BStBl 2024 I S. 380).

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Verfahrensrecht //

Ausnahme nach § 2 Abs. 2 Mitteilungsverordnung für Zahlungen von Entschädigungen von Zeugen (BMF)

Das BMF hat die Anlage 1 der BMF-Schreiben zur Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) in Bezug auf die bundeseinheitlich zugelassenen Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach § 2 Abs. 2 MV um Zahlungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Entschädigung von Zeugen nach § 19 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ergänzt (BMF, Schreiben v. 12.4.2024 - IV D 1 - S 0229/20/10001 :037).

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