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Kurzfassung zum Beitrag von Foerster, StuB 7/2024 S. 257

Die neuen Lohnsteuer-Hinweise 2024

Axel-Friedrich Foerster

Die für den Lohnsteuerabzug in 2024 maßgeblichen Lohnsteuer-Hinweise 2024 (LStH 2024) wurden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen und vom BMF im amtlichen Lohnsteuer-Handbuch (Ausgabe 2024) veröffentlicht. In die Lohnsteuer-Hinweise 2024 wurden u. a. Konkretisierungen zur Überlassung von betrieblichen Fahrrädern bzw. fahrradtypischem Zubehör (H 3.37 LStH 2024), zur Nutzung von Telekommunikationsgeräten (H 3.45 LStH 2024) sowie zur Steuerfreiheit des Deutschland-Tickets (H 3.15 LStH 2024) eingearbeitet.

Einordnung

Das EStG stellt für Arbeitgeber die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeitnehmerbesteuerung dar. Nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einbehalten. Neben dem EStG werden in den amtlichen Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) die aktuellen Entwicklungen der lohnsteuerlich relevanten Verwaltungsanweisungen und Finanzgerichtsentscheidungen zusammengefasst. Die LStR behandeln Anwendungs- und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des Lohnsteuerrechts durch die Finanzbehörden sicherzustellen. Sie geben außerdem zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Anweisungen an die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen ...

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