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Das BMF-Schreiben zum Umsatzschlüssel
Das BMF hat sich mit einem aktuellen Schreiben zu Einzelfragen bei der Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 UStG) nach dem Verhältnis der Umsätze (sog. Umsatzschlüssel) geäußert und den UStAE entsprechend angepasst (, NWB UAAAJ-59285). Dabei geht es erstmals auf die Anwendung bereits relativ alter EuGH-Rechtsprechung ein und behandelt verschiedene praxisrelevante Einzelfragen. Leider bleiben aber wichtige Aspekte ungeklärt und manche Abschnitte erscheinen unklar.
Kernaussagen
Das BMF unterscheidet nunmehr begrifflich zwischen dem Gesamtumsatzschlüssel (bisher: „Umsatzschlüssel“) und dem Teilumsatzschlüssel. Das BMF wiederholt, dass ein Gesamtumsatzschlüssel nur angewendet werden darf, wenn keine präzisere Aufteilungsmethode möglich ist. Für Immobilien wird weiterhin vertreten, dass ein Flächenschlüssel grds. gegenüber einem objektbezogenen Umsatzschlüssel vorrangig anzuwenden sei. Nur Gesamtumsatzschlüssel sind auf volle Prozent aufzurunden.
Nach Auffassung des BMF ist bei Berichtigungsobjekten nach § 15a UStG und Anwendung eines Gesamtumsatzschlüssels eine jährliche Prüfung auf notwendige Vorsteuerberichtigung vorzunehmen. Habe der...