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Gesetzgebung

Gesetzgebungsreformen: Zum Reform Radar
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Behandlung von Joint Ventures nach dem Mindeststeuergesetz

Die globale Mindestbesteuerung (Pillar Two) nimmt immer mehr Form an. In Deutschland soll das Gesetz zur Mindestbesteuerung bereits für Wirtschaftsjahre ab 2024 Anwendung finden. Unternehmensgruppen, welche unter die Anwendung des Mindeststeuergesetzes fallen, müssen eine Vielzahl von zusätzlichen Compliance-Maßnahmen einführen, um im Ergebnis einen Mindeststeuerbericht und die zugehörige Steueranmeldung abgeben zu können. Hierfür ist es u. a. notwendig, Joint Ventures innerhalb der Unternehmensgruppe zu identifizieren und deren komplexe steuerliche Behandlung entsprechend den Regelungen sicher zu stellen. Dies ist der Teil 2 des Beitrags mit Beispielen zu den Grundsätzen im Teil 1 mit der Darstellung in der IWB 22/2023 S. 926 ff., FAAAJ-52641. Hier werden auch Fragen der Steuerpflicht und -schuld bei ausländischen Joint Ventures beispielhaft erläutert.

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Bundestag verabschiedet Wachstumschancengesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 17.11.2023 das sog. Wachstumschancengesetz (BT-Drucks. 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8) in 2./3. Lesung verabschiedet. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Für das zuvor im Finanzausschuss noch in Teilen geänderte Gesetz (BT-Drucks. 20/9341, 20/9396) stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Linke votierten gegen die Initiative. Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt (BT-Drucks. 20/9368). Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

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Zweite Anhörung zum Wachstumschancengesetz (Bundestag)

Bei der zweiten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum von der Bundesregierung eingebrachten Wachstumschancengesetz (BT-Drucks. 20/8628) standen am Nachmittag des 6.11.2023 die Doppelbesteuerung der Renten und die erhöhten steuerlichen Abschreibungen beim Kauf von Wohnimmobilien im Fokus. Das Gesetz sieht zahlreiche Maßnahmen vor. In der zweiten Anhörung sollten jene im Fokus stehen, die nicht primär der steuerlichen Entlastung von Unternehmen dienen.

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