Klausur-Leitfaden Bilanzsteuerrecht
3. Aufl. 2022
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IX. Buchführung und Bilanzwesen – Übungsklausur Steuerberaterprüfung 2014
Teil 1: Einzelunternehmen Roland Ritter
Allgemeiner Sachverhalt:
Der Kaufmann Roland Ritter (RR) betreibt seit 2008 als Einzelunternehmer auf eigenen und gemieteten Grundstücken in Bremen ein Transportunternehmen. Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 5 Abs. 1 EStG. Das Kalenderjahr und das Wirtschaftsjahr stimmen überein. Etwa erforderliche Verzeichnisse nach § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG werden geführt.
Die Voraussetzungen des § 7g EStG liegen nicht vor.
RR ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Er versteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten mit dem Steuersatz von 19 %. Die Belege der Buchführung liegen vor und die Aufzeichnungspflichten wurden beachtet.
RR wünscht im Jahr 2022 zwischen Handels- und Steuerbilanz möglichst keine Abweichungen und er wünscht einen möglichst niedrigen steuerlichen Gewinn. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Buchführung nach Handels- und Steuerrecht (ohne Unterschiede) ergibt sich ein Jahresüberschuss i. H. v. 240.000 €.
RR hat Sie gebeten, den Jahresabschluss für das Jahr 2022 zu erstellen. Gehen Sie davon aus, dass Sie diese Arbeit am erledigen/erledigt haben.
Aufgaben:
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