Berufsrecht der Steuerberater
1. Aufl. 2021
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VII. Zusammenarbeit
422Die Zusammenarbeit von Steuerberatern mit Kollegen oder auch anderen (sozietätsfähigen) Berufsträgern oder Angehörigen Freier Berufe stellt eine maßgebliche Grundlage der Berufsausübung dar. Bei der Entscheidung über eine Zusammenarbeit ist die Frage der richtigen Rechtsform ebenso wichtig wie die Bewertung einer Kanzlei und die Regelungen beim Ausscheiden.
1. Steuerberatungsgesellschaft
423Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe hat – nach einer Runde im Rechtsausschuss – am den Bundestag und am den Bundesrat passiert. Das Gesetz tritt am in Kraft. Mit dem Gesetz werden vor allem die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit in Gesellschaften in der BRAO, der PAO und dem StBerG umfassend reformiert. Bestehende Reglementierungen in der beruflichen Zusammenarbeit werden abgebaut und dadurch neue berufliche Chancen für Steuerberater eröffnet. In den nachfolgenden Ausführungen wird das neue Recht mit Wirkung ab dem dargestellt.
424Im Bereich des speziellen anwaltlichen Ge...