Tim Günther

Berufsrecht der Steuerberater

1. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-02191-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68091-5

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Berufsrecht der Steuerberater (1. Auflage)

V. Mandatsverhältnis

293Steuerberater werden – wenn nicht ausnahmsweise ein Gefälligkeitsverhältnis ohne rechtsgeschäftlichen Bindungswillen vorliegt – auf der Grundlage eines Mandatsvertrags für den Mandanten tätig; § 33 StBerG spricht in diesem Zusammenhang davon, dass der Steuerberater auf der Grundlage eines „Auftrags“ tätig wird.

1. Anbahnung

294Bei einem Steuerberatervertrag handelt es sich rechtlich um eine entgeltliche Geschäftsbesorgung i. S. des § 675 BGB mit vorwiegend dienst- oder gelegentlich werkvertraglichem Inhalt; ersteres liegt bspw. bei Beratungen oder Vertretungen vor, letzteres bspw. bei juristischen Gutachten oder Vertragsentwürfen. Bei der einheitlichen Beauftragung von der Erstellung von Buchführungsarbeiten, Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie der Vertretung vor Finanzbehörden oder ‐gerichten ist – trotz werkvertraglicher Elemente der geschuldeten Leistung – stets von einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter auszugehen. Nach der Rechtsprechung des BGH leisten Steuerberater grds. Dienste höherer Art; das sind solche, die besondere Fachkenntnis, Kunstfertigkeit oder wissenschaftliche Bildung voraussetzen oder den persönlichen Lebensbereich betreffen.

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