Tim Günther

Berufsrecht der Steuerberater

1. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-02191-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68091-5

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Berufsrecht der Steuerberater (1. Auflage)

IV. Sonstige Berufspflichten

227Neben verschiedenen Kernpflichten sind Steuerberater zudem an weitere berufsrechtliche Pflichten gebunden, die aufgrund ihrer ständigen Präsenz in der alltäglichen Praxis oftmals als nahezu selbstverständlich erscheinen mögen. Hierzu zählen insbesondere das Führen von Handakten, der Umgang mit Fremdgeldern, der Beraterwechsel sowie allgemein berufs(un)würdiges Verhalten. Diese Pflichtenkreise können zwar im Ausgangspunkt zunächst einmal allzu trivial oder banal erscheinen; geht etwas schief, werfen sie im Detail allerdings teilweise knifflige Fragen auf. Daher sollten vorzugsweise schon von vornherein ein paar wesentliche Aspekte befolgt werden.

1. Handakte

228Die Pflicht zur Führung von Handakten ist in § 66 StBerG gesetzlich normiert und wird durch § 13 Abs. 4 BOStB ergänzt. Danach muss der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte durch das Führen von Handakten ein geordnetes und zutreffendes Bild über die Bearbeitung seiner Aufträge geben können und diese für die Dauer von zehn Jahren aufbewahren (beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde).

229Die Vorschrift zur Handaktenführung wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und s...

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