Tim Günther

Berufsrecht der Steuerberater

1. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-02191-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68091-5

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Berufsrecht der Steuerberater (1. Auflage)

III. Grundpflichten

153In § 57 StBerG sind die wesentlichen berufsrechtlichen Grundpflichten des Steuerberaters geregelt. Sie prägen entscheidend sein Berufsbild. Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben nach § 57 Abs. 1 StBerG ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Sie haben sich – nach § 57 Abs. 2 StBerG – zudem jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit ihrem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufs nicht vereinbar ist. Daneben haben sie sich auch außerhalb der Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die ihr Beruf erfordert. Ergänzt werden diese allgemeinen Berufspflichten durch Regelungen in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB), dort vor allem in den §§ 1 bis 7. Da die Berufspflichten sehr abstrakt abgefasst sind, existieren unzählige Gerichtsentscheidungen, die die Grundpflichten konkretisieren. Dabei spielen insbesondere verschiedene Grundrechte (Art. 2, 3, 5 und 12 GG) eine wichtige Rolle, die stets im Rahmen der Abwägung gewahrt werden müssen.

1. Unabhängigkeit

154Neben der Grundnorm in § 57 StBerG regelt § 2 BOStB die Einzelheiten der Unabhängigkeit. Danach haben Steuerberater ihre persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber jederm...

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