Jens E. Harms, Franz Jürgen Marx
Bilanzrecht in Fällen
14. Aufl. 2020
ISBN der Online-Version: 978-3-482-61725-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64094-0
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Bilanzrecht in Fällen (14. Auflage)
Teil II: Sonderfälle und themenübergreifende Sachverhalte
N. Sonderfälle
Fall 101: Stichtag und Inhalt der Gründungsbilanz
Fall 101 – Sachverhalt
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Die Kaufleute Müller und Meier beschließen im April t1, die MM-GmbH mit einem Stammkapital von 200 T€ zu gründen. An der GmbH sollen Müller mit 60 % und Meier mit 40 % beteiligt sein. |
Am 22. 5. t1 wird ein Bankkonto eingerichtet, auf das Meier seine volle Stammeinlage einzahlt. Müller erbringt eine Sacheinlage (Grundstück mit Gebäude) zu einem gutachterlich bestätigten Verkehrswert von 80 T€. Grunderwerbsteuer soll außer Betracht bleiben. Der Restbetrag seiner Stammeinlage wird zu 50 % sofort eingezahlt und zu 50 % zu einem späteren, noch unbestimmten Zeitpunkt eingefordert. |
Die Gründungsurkunde mit Gesellschaftsvertrag der MM-GmbH einschließlich Geschäftsführerbestellung wird am 15. 6. t1 notariell beurkundet. Die Anmeldung der MM-GmbH zum Handelsregister erfolgt am 28. 6. t1, die Eintragung am 16. 7. t1. |
Bis zum Eintragungszeitpunkt sind Gründungskosten (Beraterhonorare, Notargebühren, Reisekosten und Sonstiges) von 5.000 € angefallen und per Bank überwiesen worden. Die Kosten für die Veröffentlichung der Eintragung im Handelsregister werden a... |