Bilanzrecht in Fällen
14. Aufl. 2020
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Teil I: Grundlagenfälle
A. Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung von Bilanzierungsfällen
Bei Sachverhalten, die von der externen Rechnungslegung verarbeitet werden müssen, stellt sich die zentrale Frage, zu welchen Zeitpunkten Zahlungsgrößen erfolgswirksam bzw. erfolgsneutral verrechnet werden (können). Die meisten Geschäftsvorfälle werden in der Rechnungslegung unmittelbar oder zeitnah zu ihrer Entstehung verarbeitet. Ein Teil ist temporär oder dauerhaft erfolgsneutral, ein anderer Teil ist unmittelbar oder später erfolgswirksam. Für Letzteres bedeutet Aktivierung die Transformation aktueller Zahlungsvorgänge in negative Rechenelemente der Zukunft, Passivierung hingegen die Transformation zukünftiger Zahlungen in negative Rechenelemente der Gegenwart.
Manche der zu verarbeitenden Sachverhalte kennzeichnet einerseits die hohe Komplexität und andererseits ihre Langfristigkeit sowie eine Unsicherheit. Der Schätzung und der Verarbeitung von Änderungen (z. B. Preisentwicklungen, Änderungen der Eintrittswahrscheinlichkeiten, technologische Entwicklungen) im Zeitablauf kommt eine erhöhte Bedeutung zu. Bilanzierung ist daher als ein das Unternehmen von der Gründung bis zur Liquidation begleite...