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StuB Nr. 8 vom Seite 289

Auswirkungen der Corona-Krise auf earn out-Klauseln

Folgen für Kaufpreise

RA Robert Hörtnagl und RA/StB Christoph Bode

Wirtschaftskrisen wie die aktuelle Corona-Pandemie gefährden nicht nur die Gesundheit der Menschen, sondern stellen zunehmend auch die nationale und internationale Wirtschaft vor schwierige Herausforderungen. Unternehmenstransaktionen sind in schwierigen Zeiten mit noch mehr Unsicherheit behaftet als bereits in guten Zeiten. Daher stellen sich Fragen einer angemessenen Kaufpreisfindung und der vertraglichen Ausgestaltung etwaiger variabler Kaufpreisbestandteile deutlich komplexer dar als in wirtschaftlich sichereren Zeiten. Gleichzeitig bieten earn out-Klauseln auch die Möglichkeit, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Parteien sicherzustellen.

Haack, Unternehmenskauf, infoCenter NWB XAAAD-92100

Kernaussagen
  • Fragen einer angemessenen Kaufpreisfindung und der vertraglichen Ausgestaltung etwaiger variabler Kaufpreisbestandteile stellen sich deutlich komplexer dar als in wirtschaftlich sichereren Zeiten.

  • Vor der Corona-Krise abgeschlossene earn out-Klauseln sind darauf zu prüfen, ob die Folgewirkung des durch die Corona-Krise ausgelösten Umsatz- und Ergebniseinbruchs – hier Wegfall oder Minderung von variablen Entgeltansprüchen – bereits im Vertrag oder durch gegebenenfalls ergänzende Vertragsauslegung zu berücksichtigen ist.

  • Denn Ziel einer Auslegung von Verträgen ist, dem Parteiwillen zur Geltung zu verhelfen, so dass selbst Verträge mit (augenscheinlich) eindeutigem Inhalt auslegungs- oder ergänzungsbedürftig sein können.

I. Praxisrelevanz von earn out-Klauseln in der Krise

[i]Grewe/Lauscher, Earn out-Klauseln als Antwort auf die Suche nach einem fairen Kaufpreis, NWB 41/2019 S. 3010 NWB TAAAH-31315 Earn out-Klauseln kam bereits auch im Rahmen der letzten Finanzmarktkrise besondere Beachtung zu. Gerade bei Unternehmenskäufen unter Beteiligung sanierungs-, restrukturierungsbedürftiger oder insolventer Zielunternehmen oder Verkäufer (sog. Distressed M&A) wurde als Ausgleich divergierender Erwartungen im Hinblick auf künftige Ertragsaussichten des Zielunternehmens die Vereinbarung einer earn out-Klausel als Lösung unterschiedlicher Kaufpreisvorstellungen gesehen.

Hierzu sehen solche earn out-Klauseln, die an die Entwicklung des erworbenen bzw. veräußerten Unternehmens (sog. Target) anknüpfen, regelmäßig folgenden Mechanismus vor: Über einen fixen Kaufpreis hinaus sagt der Käufer einen variablen Betrag zu, der sich in Abhängigkeit der künftigen Entwicklung der Zielgesellschaft berechnet, sofern ein vorher festgelegter Referenzstand innerhalb eines bestimmten Zeitraums überschritten wird.

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Nutzungsdauer:
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