Kinder im Steuerrecht
5. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
V. Vorläufige Steuerfestsetzungen im Zusammenhang mit Kindern
2921Das BMF gibt laufend einen sog. Vorläufigkeitskatalog heraus. Die in diesem Katalog aufgeführten Punkte werden in den ergehenden Steuerbescheiden als vorläufig im Hinblick auf anhängige Musterverfahren angesehen. Insoweit erspart sich der Bürger, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen zu müssen. Bei positivem Ausgang der anhängigen Musterverfahren ändert das Finanzamt dann automatisch den Steuerbescheid.
2922Nahezu alle Punkte des aktuellen Vorläufigkeitskatalogs betreffen direkt oder indirekt auch die steuerliche Behandlung von Kindern.
2923Festsetzungen der Einkommensteuer sind u. a. hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen:
Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben,
Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG,
Abzug einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung.
2924Der Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Kinderfreibeträge zur Höhe der kindbezogenen Freibeträge ist im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtlichen Einkommensteue...