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StuB Nr. 15 vom Seite 584

Aktuelles rund um das Arbeitszimmer

Neuerungen durch das

WP/StB Anna Margareta Gehrs und StB Cathrin Zink

Der Beitrag befasst sich ausgehend von dem , in welchem das BMF zur steuerlichen Einordnung der Vermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber Stellung nimmt, mit Entwicklungen rund um die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Arbeitszimmer in den letzten Jahren. Die Darstellung beschränkt sich auf die steuerliche Behandlung des Arbeitszimmers. Nicht thematisiert werden die ebenso wichtigen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die Vorschriften zum Arbeitsschutz, die bei der Arbeit im Homeoffice zu erfüllen bzw. beachten sind.

Kernfragen
  • Wann liegt ein Arbeitszimmer vor?

  • Welche Einkunftsart ergibt sich bei der Vermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber?

  • Inwieweit können die Aufwendungen für das Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden?

I. Einleitung

[i]Bilsdorfer, Einkommensteuer: Vermietung eines Homeoffice an den ArbG und Steuerfolgen beim ArbN, SteuerStud 2/2019 S. 79 NWB NAAAG-96925 Pieske-Kontny, Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber, NWB 37/2018 S. 2672 NWB CAAAG-93524 Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen NWB MAAAE-35006 Escher, in: Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG, 4. Aufl. 2019, § 21 NWB VAAAG-96542 Immer mehr Stpfl. erhalten von ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Aus steuerlicher Sicht stellt sich dabei die Frage, inwieweit die Kosten für das vom Arbeitnehmer genutzte Arbeitszimmer zum Abzug gebracht werden können. Au...

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