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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 79

Einkommensteuer: Vermietung eines Homeoffice an den ArbG und Steuerfolgen beim ArbN

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer

NWB DAAAG-92060

Leitsatz

Bei einer Einliegerwohnung des Stpfl., die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

Sachverhalt
Die Kläger, ein zusammen zur Einkommensteuer veranlagtes Ehepaar, sind jeweils zu 1/2 Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Das Gebäude besteht aus der von den Klägern selbstgenutzten Wohnung mit 119,73 m² im Obergeschoss und einer Einliegerwohnung im Erdgeschoss. Die Kläger vermieteten Letztere als Homeoffice an den Arbeitgeber des Klägers. Der Kläger betreibt seine Tätigkeit als Vertriebsleiter für den Arbeitgeber von diesen Räumlichkeiten aus. Mit ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2012 erklärten die Kläger die „gewerbliche“ Vermietung der Wohnung und machten einen Werbungskostenüberschuss aus Vermietung und Verpachtung i. H. von 29.900 € geltend. Darin enthalten waren sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen i. H. von insgesamt 31.073 €. Davon entfielen 25.7...

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