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Einkommensteuer: Vermietung eines Homeoffice an den ArbG und Steuerfolgen beim ArbN
Leitsatz
Bei einer Einliegerwohnung des Stpfl., die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.
Sachverhalt
Die Kläger, ein zusammen zur Einkommensteuer veranlagtes
Ehepaar, sind jeweils zu
1/2 Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Das Gebäude besteht aus
der von den Klägern selbstgenutzten Wohnung mit 119,73 m² im Obergeschoss und
einer Einliegerwohnung im Erdgeschoss. Die Kläger vermieteten Letztere als
Homeoffice an den Arbeitgeber des Klägers. Der Kläger betreibt seine Tätigkeit
als Vertriebsleiter für den Arbeitgeber von diesen Räumlichkeiten aus. Mit
ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2012 erklärten die Kläger die
„gewerbliche“ Vermietung der Wohnung und machten einen
Werbungskostenüberschuss aus Vermietung und Verpachtung i. H. von
29.900 € geltend. Darin enthalten waren sofort abzugsfähige
Erhaltungsaufwendungen i. H. von insgesamt 31.073 €. Davon entfielen
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