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Einkommensteuer: Vermietung eines Homeoffice an den ArbG und Steuerfolgen beim ArbN
Leitsatz
Bei einer Einliegerwohnung des Stpfl., die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.
 Sachverhalt
		
Die Kläger, ein zusammen zur Einkommensteuer veranlagtes
		Ehepaar, sind jeweils zu 
		 1/2  Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Das Gebäude besteht aus
		der von den Klägern selbstgenutzten Wohnung mit 119,73 m² im Obergeschoss und
		einer Einliegerwohnung im Erdgeschoss. Die Kläger vermieteten Letztere als
		Homeoffice an den Arbeitgeber des Klägers. Der Kläger betreibt seine Tätigkeit
		als Vertriebsleiter für den Arbeitgeber von diesen Räumlichkeiten aus. Mit
		ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2012 erklärten die Kläger die
		„gewerbliche“ Vermietung der Wohnung und machten einen
		Werbungskostenüberschuss aus Vermietung und Verpachtung i. H. von
		29.900 € geltend. Darin enthalten waren sofort abzugsfähige
		Erhaltungsaufwendungen i. H. von insgesamt 31.073 €. Davon entfielen
		25.7...