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Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber
Strittig war, ob die Kosten für ein behindertengerechtes Badezimmer in einer als Homeoffice an den Arbeitgeber vermieteten Einliegerwohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln sind. Der Steuerpflichtige vermietete diese Einliegerwohnung, bestehend aus Büro, Besprechungsraum, Küche und Bad/WC, aufgrund eines Mietvertrags als Homeoffice an seinen Arbeitgeber.
Die Finanzverwaltung nimmt im Fall der Vermietung eines im Haus oder der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenen Büros an den Arbeitgeber typisierend das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht an ( BStBl 2006 I S. 4). Dementsprechend ging auch das NWB BAAAG-44923) in seiner Entscheidung typisierend vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht aus, verkannte dabei aber den Charakter der vermieteten Einliegerwohnung als Gewerbeimmobilie und hatte folglich die Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters nicht durch eine objektbezogene Überschussprognose überprüft. Dem trat der BFH mit seinem Urteil v. - IX R 9/17 NWB DAAAG-92060 entgegen und forderte das Finanzgericht auf, die Einkün...