Investitionsrechnung verstehen
14. Aufl. 2019
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Kapitel 6. Unternehmungsbewertung als Investitionskalkül
6.1 Bewertungsanlässe
6000Neben Kauf oder Verkauf von Unternehmungen oder Unternehmungsteilen gibt es eine Vielzahl von besonderen Anlässen (meist Finanzierungsanlässe), die die Gesamtbewertung einer Unternehmung notwendig machen. Beispiele hierfür sind:
Aufnahme eines neuen Gesellschafters,
Ausscheiden eines alten Gesellschafters,
Erbauseinandersetzungen,
Kauf eines Aktienpaketes,
Einbringung von Sacheinlagen,
Verflechtung oder Entflechtung,
Verpachtung eines Betriebs,
Umwandlung/Umgründung,
Fusion,
Bestimmung des Wertes einer Quote bei einem Quotenkartell,
Berechnung von Entschädigungen bei Verstaatlichungen.
6005Aus der Sicht der Wirtschaftsprüfer unterscheidet man Bewertungsanlässe danach, ob die Bewertung zwangsweise oder freiwillig erfolgt:
Bewertungen, die unabhängig vom Willen der Geschäftsleitung erfolgen:
Bewertung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder bei gerichtlichen Nachprüfungen,
Bewertung auf privatrechtlicher Grundlage oder im Rahmen von Schiedsvereinbarungen.
Bewertungen, die abhängig vom Willen der Geschäftsleitung erfolgen:
Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen,
Zuführung von Kapital.
Die Fülle von Bewertungsanlä...