StBVV § 44

Sechster Abschnitt: Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

§ 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren [1]

Auf die Vergütung des Steuerberaters im Verwaltungsvollstreckungsverfahren sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.

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HAAAA-73853

1Anm. d. Red.: § 44 i. d. F. der VO v. 25.6.2020 (BGBl I S. 1495) mit Wirkung v. 1.7.2020.

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