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StBVV § 3

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften

§ 3 Auslagen [1]

(1) 1 Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. 2Soweit im Dritten Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, kann der Steuerberater Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 in Verbindung mit § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verlangen.

(2) (weggefallen)

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HAAAA-73853

1Anm. d. Red.: § 3 i. d. F. der VO v. (BGBl 2025 I Nr. 105) mit Wirkung v. .