PAuswG § 30

Abschnitt 6: Pflichten des Ausweisinhabers; Ungültigkeit und Entziehung des Ausweises

§ 30 Sofortige Vollziehung [1]

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anordnung, dass der Ausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt (§ 6 Abs. 7), gegen die Entziehung des Ausweises und die Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises (§ 6a), gegen die Aufhebung der Berechtigung (§ 21 Abs. 5), gegen die Einziehung (§ 29 Abs. 1) und gegen die Sicherstellung des Ausweises (§ 29 Abs. 2) haben keine aufschiebende Wirkung.

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TAAAG-88528

1Anm. d. Red.: § 30 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 970) mit Wirkung v. .