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Verrechnungspreisdokumentation 2.0 – Neue Dokumentationsanforderungen zum Country-by-Country-Reporting und zur GAufzV
Anmerkungen zum
Bereits seit 2003 besteht für international agierende Unternehmen gem. § 90 Abs. 3 AO die gesetzliche Verpflichtung zur Dokumentation ihrer Verrechnungspreise. Umfang, Aufbau und Detaillierungsgrad der zu erstellenden Dokumentation sowie der Austausch bestimmter Daten zwischen den Jurisdiktionen haben durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen vom allerdings jüngst eine deutliche Veränderung erfahren. Zur Konkretisierung der Neuregelungen hat das sowie mit einer aktualisierten Rechtsverordnung vom nunmehr Stellung bezogen.
Worin liegt die Erweiterung der deutschen Aufzeichnungspflichten begründet?
Wie ist die Verrechnungspreisdokumentation zukünftig aufgebaut?
Was regelt das ?
I. Hintergründe der Neuregelung
[i]Gehrmann, Verrechnungspreise, infoCenter NWB XAAAB-88601 Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB 3/2017 S. 94 NWB MAAAG-36439 Fiehler/Dahle, Tax Compliance Management und Verrechnungspreise, IWB 8/2017 S. 287 NWB OAAAG-43322 Appel/Barth, Umsetzung von BEPS-Aktionspunkt 13 in Deutschland, IWB 2/2017 S. 46 NWB QAAAG-35123 Die Erweiterung der deutschen Aufzeichnungspflichten geht letztlich zurück auf den schädlichen Steuerwettbewerb einzelner Staaten bzw. Steuerhoheitsgebiete und die teilweise als agg...