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IWB Nr. 2 vom Seite 46

Umsetzung von BEPS-Aktionspunkt 13 in Deutschland

Hilde Appel, Senior Manager Transfer Pricing und Dr. Anne-Kathrin Barth, Manager Transfer Pricing, beide PricewaterhouseCoopers

Der im [i]BEPS-I-UmsG unter http://go.nwb.de/qgvd9Juli 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen, der die Umsetzung des BEPS-Aktionspunkts 13 der OECD in deutsches Recht vorsieht, wurde am durch den Bundestag und am durch den Bundesrat beschlossen. Die Änderungen durch dieses sog. BEPS-I-Umsetzungsgesetz traten zum in Kraft.

I. Adressaten, Geltungsbeginn und Sanktionen

Multinationale Konzerne mit Sitz in Deutschland, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen, müssen zukünftig ihre Verrechnungspreisdokumentation gemäß dem von der OECD vorgeschlagenen dreistufigen Verrechnungspreisdokumentationsansatz, bestehend aus Stammdokumentation (Master File), landes- und unternehmensbezogener Dokumentation (Local Files) und einem länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report) erstellen.

[i]Geltung in Deutschland für Wirtschaftsjahre ab 2017Konkret bedeutet dies, dass gemäß den Änderungen zum § 90 Abs. 3 AO, Unternehmen, die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr einen Umsatz von mehr als 100 Mio. € erzielten, für Wirtschaftsjahre beginnend nach dem zum Zweck der Verrechnungspreis...

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