IFRS 15 B52

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Lizenzerteilung

B52

Eine Lizenz gibt einem Kunden das Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums eines Unternehmens. Lizenzen für geistiges Eigentum können u. a. Folgendes zum Gegenstand haben:

(a)

Software und Technologie,

(b)

Filme, Musik und andere Medien und Formen der Unterhaltung,

(c)

Franchise-Rechte und

(d)

Patente, Markenzeichen und Urheberrechte.

Fundstelle(n):
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GAAAF-85161