IFRS 15 B34A

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Überlegungen zur Konstellation Prinzipal oder Agent

B34A

Um die Art seiner Zusage zu bestimmen (siehe Paragraph B34), hat das Unternehmen

(a)

die spezifischen Güter oder Dienstleistungen, die dem Kunden zu liefern bzw. für ihn zu erbringen sind (und bei denen es sich auch um ein Recht auf ein von einer anderen Partei zu lieferndes Gut oder eine von einer anderen Partei zu erbringende Dienstleistung handeln kann (siehe Paragraph 26)), zu identifizieren und

(b)

für jedes spezifische Gut oder jede spezifische Dienstleistung zu beurteilen, ob es vor Übertragung auf den Kunden die Verfügungsgewalt (im Sinne von Paragraph 33) über dieses Gut oder diese Dienstleistung besitzt.

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GAAAF-85161