IFRS 15 B26

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Verkauf mit Rückgaberecht

B26

Tauschvorgänge, bei denen Kunden ein Produkt gegen ein gleichartiges, qualitativ gleichwertiges Erzeugnis in gleichem Zustand tauschen, das zum gleichen Preis verkauft wird (beispielsweise bei einem Tausch gegen eine andere Farbe oder Größe), sind nicht als Rückgaben im Sinne dieses Standards anzusehen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAF-85161