IFRS 15 12

Erfassung

Identifizierung des Vertrags

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Für die Zwecke der Anwendung dieses Standards liegt kein Vertrag vor, wenn jede Vertragspartei das Recht hat, den noch von keiner Seite erfüllten Vertrag ohne Entschädigung der anderen Seite (oder Seiten) einseitig zu kündigen. Ein Vertrag ist dann als von keiner Seite erfüllt zu betrachten, wenn die beiden folgenden Kriterien erfüllt sind:

(a)

das Unternehmen hat noch keine der zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen und

(b)

das Unternehmen hat die Gegenleistung für die zugesagten Güter oder Dienstleistungen noch nicht erhalten und auch noch kein Anrecht darauf.

Fundstelle(n):
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GAAAF-85161