IFRS 15 46

Bewertung

46

Wenn (oder sobald) eine Leistungsverpflichtung erfüllt wird, hat das Unternehmen als Erlös den dieser Leistungsverpflichtung zugeordneten Transaktionspreis zu erfassen (der keine gemäß den Paragraphen 56– 58 Einschränkungen unterliegenden Schätzungen variabler Gegenleistungen enthalten darf).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAF-85161