IFRS 15 116

Angaben

Verträge mit Kunden

Vertragssalden

116

Das Unternehmen hat alle folgenden Angaben zu machen:

(a)

Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden, sofern diese nicht anderweitig separat ausgewiesen werden,

(b)

in der Berichtsperiode erfasste Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren, und

(c)

in der Berichtsperiode erfasste Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden erfüllt (oder teilweise erfüllt) worden sind (wie Änderungen des Transaktionspreises).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAF-85161