Praxis-Leitfaden Jahresabschluss 2016
5. Aufl. 2016
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VI. Gewinn- und Verlustrechnung
[i]Umsatzkosten- oder GesamtkostenverfahrenIn der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden die laufenden Einnahmen und Ausgaben erfasst. Sie ist gem. § 242 Abs. 3 HGB Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Die Form ergibt sich aus § 275 HGB. Es ist das Umsatzkostenverfahren oder das Gesamtkostenverfahren anzuwenden. Im Allgemeinen hat sich in unseren Breitengraden das Gesamtkostenverfahren durchgesetzt. Gemäß § 276 HGB bestehen bei kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften Erleichterungen.
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Es ist strikt das Saldierungsverbot bei
Erträgen und Aufwendungen zu berücksichtigen. | |||
Führen
Sie eine Plausibilitätsprüfung der Konten im Vergleich der Konten des Vorjahres
durch: | |||
Sind alle Erträge bzw. Aufwendungen mit dem Vorjahr
plausibel? | |||
Sind evtl. Abweichungen plausibel? | |||
Beachten Sie das Stetigkeitsprinzip gem. § 265 Abs. 1
HGB. | |||
Prüfen Sie die Periodenabgrenzung der Aufwendungen
und Erträge zum Bilanzstichtag. | |||
Abstimmung der
Lohnkonten mit der Lohnbuchhaltung (Jahresbruttosummen). | |||
Stimmen Sie die gebuchten Abschreibungen mit der
Anlagenbuchhaltung ab. | |||
Prüfen Sie die Bewirtungsbelege auf
steuerliche Anerkennung. Sind alle Angaben gemacht? | |||
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sie 30 % der Bewirtungsaufwendungen auf das Kont... |