Praxis-Leitfaden Jahresabschluss 2016
5. Aufl. 2016
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VIII. Besonderheiten bei einer Personengesellschaft
Unter einer Personengesellschaft versteht man einen vertraglichen Zusammenschluss (Gesellschaftsvertrag) von mindestens zwei Personen, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen.
Dazu gehören:
OHG (Offene Handelsgesellschaft),
KG (Kommanditgesellschaft),
KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien),
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts),
Stille Gesellschaft,
Partnerschaftsgesellschaft,
Erbengemeinschaften.
Steuerlich geht man von einer Mitunternehmerschaft (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) aus. Dieser Begriff umfasst die Beteiligung mehrerer Personen an einem Gewerbebetrieb, einem Betrieb der Land- und Fortwirtschaft oder einer freiberuflichen Tätigkeit.
Das notwendige Betriebsvermögen der Gesellschaft bezeichnet man als Gesamthandsvermögen. Daneben gibt es Vermögen das nur einem Gesellschafter zuzurechnen ist. Das notwendige Privatvermögen dient der privaten Lebensführung des Gesellschafters.
Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesellschafters stehen und dem Betrieb dienen (Mitunternehmerschaft) werden in einer Sonderbilanz (Sonderbetriebsvermögen I) erfasst.
Wirtschaftsgüter, die direkt dem Mitunternehmeranteil dienen, also nur indirekt der Personen...