Praxis-Leitfaden Jahresabschluss 2016
5. Aufl. 2016
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X. Einnahmen-Überschussrechnung
Die Einnahmen-Überschussrechnung ist eine vereinfachte Form der Bilanzerstellung.
1. Berechtigter Personenkreis (Steuerrechtlich)
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Erleichterung ist gem. § 4 Abs. 3 EStG:
Der Steuerpflichtige erzielt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (siehe § 18 EStG).
Der Steuerpflichtige erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, hat aber nicht mehr als
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Umsatz | Gewinn | |
bis | 500.000 € | 50.000 € |
seit
| 600.000 € | 60.000 € |
erzielt.
Gem. § 148 Satz 2 AO können die neuen Grenzen bereits vor dem angewendet werden.
Wird eine dieser Grenzen in einem Jahr überschritten, wird der Übergang zur Bilanz erst nach Aufforderung durch das Finanzamt erforderlich, dann zum 1. 1. des Folgejahrs.
Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften unterliegen – ohne Prüfung der Größenmerkmale – immer den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches.
Steuerpflichtige Unternehmer, die weder nach steuerrechtlichen oder handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, können dies freiwillig tun. Insoweit haben sie ein Wahlrecht, ob sie eine 4/3 Ermittlung oder Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG durchführen wollen. Mit Abgabe der E...BStBl 2009 II S. 659