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BilRUG: Folgebewertung des selbsterstellten immateriellen Anlagevermögens und des Geschäfts- oder Firmenwerts
Modifikation der handelsrechtlichen Rechnungslegung
Seit vielen Jahren ist die Folgebewertung vermeintlich besonders unsicher zu bewertender Vermögensposten international wie national umstritten. Umstritten ist dabei u. a. die Frage der planmäßigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts und des immateriellen Anlagevermögens. Die Überarbeitung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien erzwingt hierzu eine Modifikation auch der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften. Die darauf gerichteten Vorschläge im Referentenentwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG-RefE) werden nachfolgend untersucht .
Zwirner, Reformierung des HGB: Änderungen durch das BilRUG, StuB 2014 S. 688 NWB AAAAE-72974
Wie lautet der Vorschlag des BilRUG-RefE zur planmäßigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts und des immateriellen Anlagevermögens?
Wie wirken sich die Vorschläge im BilRuG-RefE aus?
Welche Änderungen sollten im Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden?
I. Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände
1. Bilanzierungssystematik
[i]Mujkanovic, Die Bilanzierung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts, StuB 2010 S. 167 NWB NAAAD-39018 Mujkanovic/Roland, Goodwill-Bilanzierung nach BilMoG, StuB 2012 S. 379 NWB VAAAE-09777 Haaker, Flexible Typisierung der Abschreibungsdauer des goodwill im BilRUG?, PiR 2014 S. 278 NWB FAAAE-72407 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 5. Aufl., Herne 2014, § 253 NWB DAAAE-48780 Theile, Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BBK 2014 S. 822 NWB RAAAE-72001Immaterielle Vermögensgegenstä...