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Flexible Typisierung der Abschreibungsdauer des goodwill im BilRUG?
Im BilRUG-RefE (Referentenentwurf Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) ist eine mögliche Typisierung der Abschreibungsdauer des goodwill für einen Zeitraum zwischen fünf und zehn Jahren vorgesehen. Es stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen durch die neue Bilanzrichtlinie gedeckt ist.
Während die IFRS eine planmäßige Abschreibung des goodwill zugunsten eines obligatorischen Werthaltigkeitstests untersagen, gilt nach dem IFRS for SMEs eine auf zehn Jahre typisierte Nutzungsdauer. Seit dem BilMoG ist nach HGB eine planmäßige Abschreibung über die „ tatsächliche“ Nutzungsdauer vorgeschrieben. Da diese nicht ohne Weiteres abzuschätzen ist, erscheint eine Option zur Typisierung sinnvoll, wobei zehn Jahre vor dem Hintergrund der kürzer werdenden Produktlebenszyklen oftmals viel zu lang sein dürften (man denke hier an die „Daddel-Geräte“); fünf Jahre erscheinen realistischer (so Jessen/Haaker, DB 2013 S. 1621). Ähnliches kann für selbsterstellte immaterielle Anlagewerte angenommen werden. Entsprechend soll nach Art. 1 des BilRUG-RefE der § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB-E wie folgt angepasst werden:
„ Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche zeitliche Nutzung eines selbst geschaffenen immaterie...