Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 79 Innergemeinschaftlicher Erwerb
Einleitung
Ersatz der weggefallenen Einfuhrumsatzsteuer innerhalb der EU ab dem ;
Bestimmungslandprinzip;
steuerbar ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.
Hauptteil
innergemeinschaftlicher Erwerb gem. § 1a UStG
Warenbewegung zwischen 2 EU-Mitgliedstaaten (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG);
Erwerber ist ein Unternehmer, der für sein Unternehmen erwirbt oder eine juristische Person (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG);
Lieferer ist Unternehmer, der gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens liefert, und ist kein Kleinunternehmer (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 UStG).
im Inland (§ 3d UStG)
Erwerbsort ist am Ende des Transports (§ 3d Satz 1 UStG);
Besonderheit des § 3d Satz 2 UStG bei Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die nicht das Land erteilt hat, in dem der Transport endet.
gegen Entgelt
Besonderheiten
Verbringen wird als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt fingiert (§ 1a Abs. 2 UStG);
keine Erwerbsbesteuerung bei den Exoten (Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen und keinen Vorsteuerabzug haben; Kleinunternehmer; Land- und Forstwirt gem. § 24 UStG; nicht unternehmerisch tätige juristische Person), wenn die Erwerbsschwelle nicht überschritten wird (§ 1a Abs. 3 UStG);
Verzicht auf Exotenregelung möglich (§ 1a Abs. 4 UStG);
Besonderheiten bei neuen Fahrzeugen und bei verbrauchsteuerpflichtigen War...