Claus Möllenbeck, Michael Puke, Heinz Richter, Ralf Walkenhorst, Arne Marx

Der optimale Kurzvortrag

9. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69844-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53699-1

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Der optimale Kurzvortrag (9. Auflage)

Thema 66 Zustandekommen schuldrechtlicher Verträge

Einleitung

Zustandekommen = wirksame Einigung der Parteien über die Herbeiführung einer bestimmten erstrebten Rechtsfolge

Einigung bedeutet, dass

  • übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen und

  • die Einigung die notwendigen Vertragsbestandteile umfasst

Hauptteil

  • Willenserklärung

    • Voraussetzungen: Erklärung (= jedes äußere Verhalten); mit (Geschäfts-) Willen; Abgabe (= vom Erklärenden auf den Weg gebracht)

    • wirksam mit Zugang der Willenserklärung; unwirksam bei Mangel der Geschäftsfähigkeit (Geschäftsunfähigkeit, §§ 104 f. BGB; bei beschränkter Geschäftsfähigkeit ggf. Ausnahmetatbestände, §§ 107 – 113 BGB); rückwirkende Nichtigkeit bei Anfechtung (§ 142 BGB) beispielsweise wegen Irrtums (§ 119 BGB) oder arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)

  • übereinstimmende Willenserklärungen

  • mehrere Willenserklärungen

    • i. d. R. in Form von Angebot und Annahme (§§ 145, 146 BGB)

    • evtl. wird Willenserklärung in Vertretung abgegeben (§§ 164 ff. BGB)

  • Rechtzeitigkeit der Annahme (sofortige Annahme unter Anwesenden, § 147 BGB; Bestimmung einer Annahmefrist, § 148 BGB; verspätet zugegangener Annahmeerklärung, § 149 BGB; verspätete Annahme = neues Angebot, § 150 Abs. 1 BGB)

  • inhaltliche Übereinstimmung (§ 150 Abs. 2 BGB); Einigungsmangel (§§ 154 f. BGB)

  • Einigung über Vertragsbestandteile

    • erforderl...

Der optimale Kurzvortrag

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