Claus Möllenbeck, Michael Puke, Heinz Richter, Ralf Walkenhorst, Arne Marx

Der optimale Kurzvortrag

9. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69844-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53699-1

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Der optimale Kurzvortrag (9. Auflage)

Thema 7 Steuergeheimnis, § 30 AO

Einleitung

  • Steuergeheimnis schützt Interessen des Steuerpflichtigen bzw. Dritter

  • soll die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherstellen

  • besonderer Schutz erforderlich, da Finanzbehörde Einblick sowohl in berufliche als auch in persönliche Verhältnisse der Steuerpflichtigen erhält

Hauptteil

  • Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren, § 30 Abs. 1 AO:

    • Personenkreis nach § 7 AO: insbesondere Beamte, Richter

    • Erweiterung nach § 30 Abs. 3 AO um gleichstehende Personen wie z. B. Sachverständige

  • Verletzung des Steuergeheimnisses durch unbefugtes Offenbaren/Verwerten von Verhältnissen eines anderen/Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, § 30 Abs. 2 AO:

    • Offenbaren: nicht nur in Wort oder Schrift, auch schlüssiges Verhalten möglich (Offenbarungswille unerheblich)

    • Verwerten: materieller Vorteil aus Nutzung insbes. von Betriebs-, Geschäftsgeheimnissen

    • Unbefugt: Rechtfertigungsgründe in Abs. 4 und 5 abschließend genannt (z. B. dient Besteuerung, gesetzlich zugelassen …)

    • Verhältnisse eines anderen: steuerlich erhebliche Tatsachen, wie auch höchst persönliche Sachverhalte wie z. B. familiäre Verhältnisse, Krankheiten, Religion, politische Einstellung usw.

    • Betriebs-, Gesch...

Der optimale Kurzvortrag

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