Claus Möllenbeck, Michael Puke, Heinz Richter, Ralf Walkenhorst, Arne Marx

Der optimale Kurzvortrag

9. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69844-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53699-1

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Der optimale Kurzvortrag (9. Auflage)

Thema 4 Klagearten nach der FGO

Einleitung

Das Grundgesetz garantiert in Art 19 Abs. 4 GG jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, den Rechtsweg einzuschlagen, um seine Rechte weiterverfolgen zu können. Der zulässige Rechtsweg bei Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten ist der Finanzrechtsweg (Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG, § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO), also das Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) und ggf. dem Bundesfinanzhof (BFH).

  • Die Statthaftigkeit einer Klage hängt von der Wahl der richtigen Rechtsschutzform (Klagearten) ab.

  • Die FGO unterscheidet zwischen Leistungs-, Gestaltungs- und Feststellungsklagen.

Hauptteil

  • Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO; häufigste und wichtigste Klageart)

    • Voraussetzung: Abschluss des Vorverfahrens

    • Ziel: Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsaktes (VA)

    • Entscheidung bei Begründetheit: Aufhebung des VA und der Einspruchsentscheidung oder anderweitige Festsetzung des Geldbetrages/Feststellung

    • Besonderheiten: Sprungklage, § 45 FGO: möglich bei Zustimmung des Finanzamts; Zurückweisung an Finanzamt durch Gericht möglich (z. B. weitere Sachaufklärung)

  • Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO)

    • Voraussetzung: Abschluss eines Vorverfahrens

    • Ziel: Verurteilung der Behörde zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes (z. B. Antragsveranlagung, S...

Der optimale Kurzvortrag

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