AEAO Zu § 32
Zu § 32 Haftungsbeschränkung für Amtsträger:
Die Vorschrift enthält keine selbständige Haftungsgrundlage; sie schränkt vielmehr die sich aus anderen Bestimmungen ergebende Haftung für Amtsträger ein. Disziplinarmaßnahmen sind keine Strafen i. S. d. Vorschrift.
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RAAAE-63814