DBA Taiwan Artikel 27

Artikel 27 Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Dieses Abkommen ist nicht so auszulegen, als hindere es ein Gebiet, seine inländischen Rechtsvorschriften zur Verhinderung der Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung anzuwenden. Führt die vorstehende Bestimmung zu einer Doppelbesteuerung, konsultieren die zuständigen Behörden einander nach Artikel 24 Absatz 3, wie die Doppelbesteuerung zu vermeiden ist.

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AAAAE-45385