Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand
1. Aufl. 2013
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8. Prüfung des Lageberichts
Die Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts ist in § 317 Abs. 2 HGB wie folgt geregelt:
„1Der Lagebericht und der Konzernlagebericht sind darauf zu prüfen, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss, gegebenenfalls auch mit dem Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a, und der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen des Abschlussprüfers in Einklang stehen und ob der Lagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens und der Konzernlagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns vermittelt. 2Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. 3Die Angaben nach § 289a sind nicht in die Prüfung einzubeziehen.„
8.1 Gegenstand und Umfang
8.1.1 Einführung
Die Prüfung eines Lageberichts stellt ab einer gewissen Komplexität des berichtenden Unternehmens oftmals einen der schwierigeren Teilbereiche einer Prüfung dar und kann bisweilen zu einer echten Herausforderung hinsichtlich der Verantwortung für die zeichnenden Wirtschaftsprüfer werden. Während sich die Prüfung des...