Klaus Wiechers

Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand

1. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62751-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64751-2

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Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand (1. Auflage)

5. Weitere Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB

§ 289 Abs. 2 HGB lautet:

„Der Lagebericht soll auch eingehen auf:

  1. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind;

    1. die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft einschließlich ihrer Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, sowie

    2. die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist,

  2. jeweils in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch die Gesellschaft und sofern dies für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von Belang ist;

  3. den Bereich Forschung und Entwicklung;

  4. bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft;

  5. die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft für die in § 285 Nr. 9 genannten Gesamtbezüge, soweit es sich um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt. 2Werden dabei auch Angaben entsprechend § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 gemacht, können diese im Anhang unterbleiben.”

5.1 Verpflichtungscharakter „Soll„-Angaben

Aufgru...