Dokument Gemeinnützigkeit
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Gemeinnützigkeit
I. Definition
[i]Unter Gemeinnützigkeit versteht man den Bereich des Steuerrechts, der die steuerliche Begünstigung privater Aktivitäten zur selbstlosen Förderung der Allgemeinheit behandelt. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken und regelt die Voraussetzungen der mit diesen Aktivitäten verbundenen steuerlichen Begünstigungen.
Durch das rückwirkend für 2007 in Kraft getretene „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” und 2013 durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom (BGBl 2013 I S. 556) ist das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht vereinfacht und entbürokratisiert worden.
II. Rechtsfolgen der Gemeinnützigkeit
Für gemeinnützige Körperschaften gel...