Dokument Kurzarbeitergeld
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Kurzarbeitergeld
Neues auf einen Blick
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Belastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Pandemie wurden durch den Gesetzgeber die Regelungen zum Kurzarbeitergeld befristet für die Jahre 2020 und 2021 teilweise flexibler gestaltet und ausgeweitet (vgl. § 109 Abs. 5 SGB III i. V. m. der Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit vom , BGBl. I S. 595; Corona-Steuerhilfegesetz vom , BGBl. I S. 1385; Verordnung über die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld vom , BGBl. I S. 801; Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom , BGBl. I S. 2259; Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie vom , BGBl. I S. 2691). Dies betrifft insbesondere
die Anspruchsvoraussetzungen,
die Höhe,
die Bezugsdauer,
die Hinzuverdienstgrenzen,
die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen und
die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Einzelheiten zu diesen einzelnen Regelungen sind unter der nachfolgenden Nr. 8 dargestellt. Unter den nachfolgenden Nrn. 1 bis 7 werden die grundsätzlich gültigen Regelungen erläutert.
1. Allgemeines
Die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist in den §§ 95 bis 109 SGB III geregelt. ...