RL 2006/112/EG Artikel 180

Titel X: Vorsteuerabzug

Kapitel 4: Einzelheiten der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Artikel 180

Die Mitgliedstaaten können einem Steuerpflichtigen gestatten, einen Vorsteuerabzug vorzunehmen, der nicht gemäß den Artikeln 178 und 179 vorgenommen wurde.

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CAAAC-35909