RL 2006/112/EG Artikel 104
Titel VIII: Steuersätze
Kapitel 2: Struktur und Höhe der Steuersätze
Abschnitt 3: Besondere Bestimmungen
Artikel 104
Österreich kann in den Gemeinden Jungholz und Mittelberg (Kleines Walsertal) einen zweiten Normalsatz anwenden, der niedriger als der entsprechende, im restlichen Österreich angewandte Steuersatz ist, jedoch nicht unter 15 % liegen darf.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAC-35909