IFRS 7

Anhang A: Definitionen [1]

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.


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Ausfallrisiko
Die Gefahr, dass ein Vertragspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstrument bei dem anderen Partner finanzielle Verluste verursacht, da er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Ausfallrisiko-Ratingklassen
Rating des Ausfallrisikos basierend auf dem Risiko des Eintretens eines Ausfalls bei dem Finanzinstrument.
Währungsrisiko
Das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Wechselkursänderungen verändern.
Zinsänderungsrisiko
Das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktzinssätze verändern.
Liquiditätsrisiko
Das Risiko, dass ein Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen.
Darlehensverbindlichkeiten
Darlehensverbindlichkeiten sind finanzielle Verbindlichkeiten mit Ausnahme kurzfristiger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die den üblichen Zahlungsfristen unterliegen.
Marktrisiko
Das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktpreise verändern. Das Marktrisiko beinhaltet drei Arten von Risiken: Währungsrisiko, Zinsänderungsrisiko und sonstige Preisrisiken.
Sonstige Preisrisiken
Das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Marktpreisschwankungen (mit Ausnahme solcher, die von Zinsänderungs- oder Währungsrisiken hervorgerufen werden) verändern, sei es, dass diese Änderungen spezifischen Faktoren des einzelnen Finanzinstruments oder seinem Emittenten zuzuordnen sind, oder dass sich diese Faktoren auf alle am Markt gehandelten ähnlichen Finanzinstrumente auswirken.

Die folgenden Begriffe sind in Paragraph 11 von IAS 32, Paragraph 9 von IAS 39, Anhang A von IFRS 9 oder Anhang A von IFRS 13 definiert und werden in diesem IFRS in der in IAS 32, IAS 39, IFRS 9 und IFRS 13 angegebenen Bedeutung verwendet:


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–  
fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit
–  
Vertragsvermögen
finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität
–  
Ausbuchung
–  
Derivat
Dividenden
–  
Effektivzinsmethode
–  
Eigenkapitalinstrument
erwartete Kreditverluste
–  
beizulegender Zeitwert
–  
finanzieller Vermögenswert
finanzielle Garantie
–  
Finanzinstrument
–  
finanzielle Verbindlichkeit
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit
–  
erwartete Transaktion
Bruttobuchwert
–  
Sicherungsinstrument
–  
zu Handelszwecken gehalten
–  
Wertminderungsaufwendungen oder -erträge
Wertberichtigung
finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität
Zeitpunkt der Reklassifizierung
–  
marktüblicher Kauf oder Verkauf.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-10719

1Anm. d. Red.: Anhang A i. d. F. der VO v. (ABl EU Nr. L 323 S. 1) mit Wirkung v. . Zur Anwendung siehe Paragraph 44Z.