Anhang A: Definitionen [1]
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.
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Ausfallrisiko | Die Gefahr, dass ein Vertragspartner bei
einem Geschäft über ein Finanzinstrument bei dem anderen Partner finanzielle
Verluste verursacht, da er seinen Verpflichtungen nicht
nachkommt. |
Ausfallrisiko-Ratingklassen | Rating des Ausfallrisikos basierend auf
dem Risiko des Eintretens eines Ausfalls bei dem
Finanzinstrument. |
Währungsrisiko | Das Risiko, dass sich der beizulegende
Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von
Wechselkursänderungen verändern. |
Zinsänderungsrisiko | Das Risiko, dass sich der beizulegende
Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von
Schwankungen der Marktzinssätze verändern. |
Liquiditätsrisiko | Das Risiko, dass ein Unternehmen
möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten
vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen
Vermögenswerten zu erfüllen. |
Darlehensverbindlichkeiten | Darlehensverbindlichkeiten sind
finanzielle Verbindlichkeiten mit Ausnahme kurzfristiger Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, die den üblichen Zahlungsfristen
unterliegen. |
Marktrisiko | Das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder
die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen
der Marktpreise verändern. Das Marktrisiko beinhaltet drei Arten von Risiken:
Währungsrisiko, Zinsänderungsrisiko und sonstige
Preisrisiken. |
Sonstige
Preisrisiken | Das
Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme
eines Finanzinstruments aufgrund von Marktpreisschwankungen (mit Ausnahme
solcher, die von Zinsänderungs- oder
Währungsrisiken hervorgerufen werden)
verändern, sei es, dass diese Änderungen spezifischen Faktoren des einzelnen
Finanzinstruments oder seinem Emittenten zuzuordnen sind, oder dass sich diese
Faktoren auf alle am Markt gehandelten ähnlichen Finanzinstrumente
auswirken. |
Die folgenden Begriffe sind in Paragraph 11 von IAS 32, Paragraph 9 von IAS 39, Anhang A von IFRS 9 oder Anhang A von IFRS 13 definiert und werden in diesem IFRS in der in IAS 32, IAS 39, IFRS 9 und IFRS 13 angegebenen Bedeutung verwendet:
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– | fortgeführte
Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen
Verbindlichkeit |
– | Vertragsvermögen |
– | finanzielle Vermögenswerte
mit beeinträchtigter Bonität |
– | Ausbuchung |
– | Derivat |
– | Dividenden |
– | Effektivzinsmethode |
– | Eigenkapitalinstrument |
– | erwartete
Kreditverluste |
– | beizulegender Zeitwert |
– | finanzieller
Vermögenswert |
– | finanzielle Garantie |
– | Finanzinstrument |
– | finanzielle
Verbindlichkeit |
– | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Verbindlichkeit |
– | erwartete
Transaktion |
– | Bruttobuchwert |
– | Sicherungsinstrument |
– | zu Handelszwecken
gehalten |
– | Wertminderungsaufwendungen oder -erträge |
– | Wertberichtigung |
– | finanzielle Vermögenswerte
mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter
Bonität |
– | Zeitpunkt der Reklassifizierung |
– | marktüblicher Kauf oder
Verkauf. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-10719
1Anm. d. Red.: Anhang A i. d. F. der VO v. (ABl EU Nr. L 323 S. 1) mit Wirkung v. . Zur Anwendung siehe Paragraph 44Z.