IAS 41 5

Definitionen

Definitionen, die mit der Landwirtschaft im Zusammenhang stehen

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Die folgenden Begriffe werden in diesem Standard mit der angegebenen Bedeutung verwendet:

Landwirtschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen die biologische Transformation oder Ernte biologischer Vermögenswerte betreibt, um diese abzusetzen oder in landwirtschaftliche Erzeugnisse oder in zusätzliche biologische Vermögenswerte umzuwandeln.

Ein landwirtschaftliches Erzeugnis ist das geerntete Erzeugnis der biologischen Vermögenswerte des Unternehmens.

Eine fruchttragende Pflanze ist eine lebende Pflanze, die

(a)

zur Herstellung oder Gewinnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verwendet wird,

(b)

den Erwartungen zufolge mehr als eine Periode Frucht tragen wird und

(c)

mit Ausnahme des Verkaufs nach Ende der Nutzbarkeit nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit als landwirtschaftliches Erzeugnis verkauft wird.

Ein biologischer Vermögenswert ist ein lebendes Tier oder eine lebende Pflanze.

Die biologische Transformation umfasst den Prozess des Wachstums, des Rückgangs, der Fruchtbringung und der Vermehrung, welcher qualitative oder quantitative Änderungen eines biologischen Vermögenswerts verursacht.

Verkaufskosten sind die zusätzlichen Kosten, die dem Verkauf eines Vermögenswerts einzeln zugeordnet werden können, mit Ausnahme der Finanzierungskosten und der Ertragsteuern.

Eine Gruppe biologischer Vermögenswerte ist die Zusammenfassung ähnlicher lebender Tiere oder Pflanzen.

Ernte ist die Abtrennung des Erzeugnisses von dem biologischen Vermögenswert oder das Ende der Lebensprozesse eines biologischen Vermögenswerts.

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RAAAD-13376