IAS 41 65

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

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Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Standards 2018–2020, veröffentlicht im Mai 2020, wurde Paragraph 22 geändert. Diese Änderung ist auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert anzuwenden, die zu oder nach Beginn des ersten Geschäftsjahrs vorgenommen werden, das am oder nach dem beginnt. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen die Änderung auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

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RAAAD-13376