IAS 41 1

Anwendungsbereich

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Dieser Standard ist für die Rechnungslegung über folgende Punkte anzuwenden, wenn sie mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen:

(a)

biologische Vermögenswerte, mit Ausnahme von fruchttragenden Pflanzen,

(b)

landwirtschaftliche Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte und

(c)

Zuwendungen der öffentlichen Hand, die in den Paragraphen 34 und 35 behandelt werden.

Fundstelle(n):
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RAAAD-13376